Aktuelles
Trotz breiter Kritik möchte die Ampelregierung HEUTE das sog. Selbstbestimmungsgesetz ins Kabinett einbringen. Wir FREIE WÄHLER Frauen Bayern äußerten seit Monaten unsere Bedenken zum geplanten Gesetz. Wir weisen nach wie vor auf die Risiken für Mädchen und Frauen hin und wir sehen nach wie vor eine massive Kinderwohlgefährdung in diesem Gesetz!
Post zur Chronologie unseres bisherigen Engagements:
November 22:
Unser Credo entsteht: „Ja zur Stärkung von Rechten von Transpersonen – Nein zur Beschneidung von bestehendem Frauenschutz und Frauenrechten“
Wir FW Frauen Bayern äußerten erstmalig unsere Bedenken zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz (SBG) und informieren was dieses für bestehende Frauenrechte und Frauenschutz bedeuten könnte.
Dezember 22:
Start unserer mehrmonatigen Kampagne „Gegen Gewalt an Frauen“ mit Präsenz- und Onlineveranstaltungen (öffentliche und nicht öffentliche).
Erarbeitung und Veröffentlichung unseres Positionspapiers gegen das SBG – welches auch an die Berliner Regierung gesendet wurde
März 23:
Der #FrauenSagenNein zum gepl. SBG trendet auf Twitter und findet überwältigende Zustimmung erntet aber auch ca. 9% Hasskommentare, Beleidigungen und Drohungen von überwiegend Linksextremer Seite.
Kampagne am Weltfrauentag: FREIEWÄHLER Frauen aus ganz Deutschland schließen sich unserer Kampagne an. Immer mehr Frauenverbände, Gruppierungen, Schwulen – und Lesbenverbindungen gehen mit uns in die gleiche Richtung.
April 23:
Expertenrunde (Wissenschaftler, Rechtsanwälte, Frauenrechtlerinnen, Vors. vom Schwulenverband, Abgeordnete ect.) bestätigen unsere Einwände gegen das SBG.
Eine Aufarbeitung der Erkenntnisse werden in den sozialen Medien veröffentlicht.
Mai 23:
FW Frauen Bayern fordern in einer öffentlichen Kampagne in den sozialen Medien einen breiten öffentlichen Diskurs zum Thema Selbstbestimmungsgesetz. Auf Twitter erreicht ein Post 12 000 Likes und eine halbe Mio Aufrufe.
Fazit: Je länger unsere Aufklärungs-Kampagne dauert, umso mehr Zustimmung und Unterstützung erfahren wir aus dem In- und Ausland.
Alle Quellen und Kampagnen findet man auf unserer FB-Seite „FREIE WÄHLER Frauen Bayern“
https://www.facebook.com/freiewaehlerfrauenbayern
Das geplante Gesetz:
Die Ampelkoalition plant ein Gesetz, das an die Stelle des derzeit gültigen Transsexuellengesetzes (TSG) mit seinen Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht treten soll. Das neue Gesetz wird als „Selbstbestimmungsgesetz“ bezeichnet – korrekter ist jedoch der Begriff „Selbstidentifikation“, in Kurzform „Self-ID“, denn das ist der Kern des geplanten Gesetzes. Jeder Person ab 18 Jahren soll ermöglicht werden, durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Nicht mehr das unveränderliche biologische Geschlecht (Sex) soll grundsätzlich der Rechtskategorie „Geschlecht“ zugrunde liegen, sondern die Selbstauskunft einer Person, eine bestimmte „Geschlechtsidentität“ (soziales Geschlecht Gender) zu haben.
Geschlechtseintragung ist jährlich änderbar
Weiterhin sieht das Eckpunktepapier vor, dass der Geschlechtseintrag jährlich änderbar ist. Darüber hinaus soll das Ansprechen mit dem früheren Geschlechtseintrag, Pronomen oder Namen mit einem Bußgeld bestraft werden können.
Auch bei Kindern kann das Geschlecht geändert werden
Schon bei Kindern soll der Geschlechtseintrag auf Wunsch der Eltern geändert werden können. Jugendliche ab 14 dürften dies gegen den Willen der Eltern gerichtlich erwirken. Eine gesetzliche Forderung nach explorativer oder sachlich-neutraler Begleitung dieser Minderjährigen im Vorfeld ist nicht geplant.
Die Begriffe "Frau" und "Mann" würden bedeutungslos
Die Begriffe „Frau“ und „Mann“, die auf der biologischen Zweigeschlechtlichkeit beruhen, würden ohne diese objektivierbare Grundlage bedeutungslos. Eine frei wählbare, subjektive „Geschlechtsidentität“ würde zum Bezugspunkt für alle anderen Gesetze und gesellschaftlichen Bereiche, für die das Geschlecht relevant ist – so das gesamte Familien-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Die Frauen verlieren ihre Rechte
Männer könnten fordern, als Frauen behandelt zu werden – und Frauen dürften dagegen keinen Widerstand mehr leisten. Wenn hingegen Männer via Selbstauskunft bestimmen können, dass sie vor dem Gesetz ebenfalls als Frauen gelten, verlieren Frauen von Neuem das Recht auf Privatsphäre, Sicherheit, Fairness und das Recht, als Frauen ihre Rechte einzufordern.
Männer bekämen legal Zutritt zu Frauenschutzräume
Jeder Mann, der angibt, sich als Frau zu identifizieren, bekäme durch dieses Gesetz legal Zutritt zu Frauenschutzräume. Er erhielte Anspruch auf Frauenlistenplätze im Bundestag, Teilhabe an Frauenförder- und Gleichstellungsmaßnahmen und auf Aufnahme als Frau unter Frauen. Wenn Frauen gezwungenermaßen alle Männer, die angeben, sich als Frau zu identifizieren, als Frauen behandeln müssen, verlieren sie ihr Recht, diese aus geschützten, autonomen, politischen, kulturellen oder sozialen Frauen- und Lesbenräumen zu verweisen.
Internationale Erfahrungen zeigen, was es für Frauen und Mädchen bedeutet, wenn das Konzept der „Geschlechtsidentität“ mehr wiegt als die Kategorie des biologischen Geschlechts und Männer und Jungen dies für sich benutzen:
- Mädchen und Frauen können sich nicht frei von Männern – oder frei von Sorge vor Männern – umziehen und duschen: Nicht beim Sport, nicht im Spa, nicht im Schwimmbad. Auf Frauentoiletten kann sich jeder Mann, der angibt, sich als Frau zu identifizieren, ungehindert aufhalten. In Schulen und Sportvereinen müssen sich Mädchen neben Jungen umziehen und in Jugendherbergen und Schullandheimen das Zimmer mit ihnen teilen, wenn diese angeben, sich als Mädchen zu identifizieren.
- (Sexual-)Straftäter lassen sich in Frauengefängnisse verlegen und begehen dort erneut Sexualstraftaten.
- Frauen, die vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus flüchten, müssen dort ihr Zimmer mit Männern teilen und können sich nicht dagegen wehren.
- Mädchen und Frauen haben nicht mehr die Wahl, ob und wann sie mit Jungen und Männern in Gruppen gemeinsam in Kontakt treten wollen.
- Männer, die angeben, sich als Frauen zu identifizieren, treten im Sport gegen Frauen an, gewinnen Titel und Preise, brechen Frauenrekorde, bekommen Sportförderung und gefährden in Kontaktsportarten die Gesundheit ihrer Kontrahentinnen.
- Lesben, also frauenliebende Frauen, werden genötigt, Männer als potentielle Sexualpartner oder Mitglied von lesbischen Netzwerken zu akzeptieren.
- Die Strafverfolgung wird erschwert, wenn (männliche) Straftäter durch Änderung ihres Personenstands eine Löschung ihrer alten Daten erwirkt haben.
- Die Überprüfung von Gleichstellungspolitik, Quoten und Zielgruppen in Politik, Wirtschaft und Kultur wird erschwert, da die zu fördernde Gruppe der Frauen nicht eindeutig bestimmbar ist.
- Für Frauen relevante Statistiken werden verzerrt oder verfälscht, z.B. in Bezug auf geschlechtsspezifische Medizin, ungleiche Bezahlung, Gewalt gegen Frauen und die Gewalt- und Kriminalstatistiken insgesamt (wenn beispielsweise Vergewaltiger als Frauen erfasst werden).