07.11.2022
Keine Geschlechtsänderung durch bloße Willenserklärung!

Sollte man sein Geschlecht wechseln dürfen wie eine Hemd?

Wir sagen NEIN!

Die Bundesregierung hat am 30.06.2022 in einer Pressekonferenz ein Eckpunktepapier des geplanten „Selbstbestimmungsgesetzes“ vorgestellt und will noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Abstimmung in den Bundestag einbringen (möglicherweise ohne Zustimmungspflicht des Bundestages). Dessen Vorläuferfassung wurde letztes Jahr im Bundestag noch abgelehnt.

Dieses Gesetz soll jeder Person ab 14 Jahren (bei jüngeren durch Erklärung der Sorgeberechtigten) ermöglichen, durch reinen Sprechakt ihren Personenstand (Geschlechtszugehörigkeitseintrag) und Vornamen in Ausweisen und Dokumenten zu ändern, lediglich durch die Erklärung des eigenen Wunsches vor einem Standesamt bei geringer Gebühr, also ohne große Hürden. Zudem soll diese Erklärung jedes Jahr neu und anderslautend möglich sein. Psychologische Gutachten, die eine Geschlechtsdysphorie (s.o.) attestieren, werden nicht mehr erforderlich sein. Die Ernsthaftigkeit dieses Wunsches muss dann nicht mehr nachgewiesen oder begründet, ja noch nicht einmal glaubhaft gemacht werden.

Dies widerspricht der Aussage des Bundesverfassungsgerischts von 2011 (unter III. Punkt 1): „Die Ordnungsfunktion des Personenstandsrechts verlange jedoch ein rechtlich klar umschriebenes Kriterium für die Einordnung der Geschlechtszugehörigkeit. Ein kaum feststellbares, nur empfundenes Geschlecht tauge dafür ebensowenig wie das bloße Aussehen oder das Verhalten eines Menschen.“

Zitiert aus: https://www.bundesverfassungsgericht.de/.../rs20110111...

Im Gegensatz dazu soll nun aber das geplante Selbstbestimmungsgesetz gerade dies zulassen, dass die Personenstandsänderung durch bloße Willenserklärung nur aufgrund eines „kaum feststellbaren, nur empfundenen Geschlechts“ erlaubt wird und eröffnet damit die Möglichkeit des Missbrauchs.

Denn wenn die Änderung des Geschlechtseintrag so einfach gemacht würde, könnten manche Personen ihren Geschlechtseintrag auch aus ganz anderen Gründen ändern.

Dazu sagt der Strafverteidiger Udo Vetter: „Wo immer der Staat solche Möglichkeiten eröffnet, werden sie auch genutzt … zum Spaß, aus politischem Protest oder um einen Vorteil zu gewinnen.“ Und: „Der Staat eröffnet mit diesem Gesetz auch Exhibitionisten die Möglichkeit, sich ganz legal Zutritt zu Schutzräumen für Frauen zu verschaffen.“

Beides zitiert aus: https://www.nzz.ch/.../selbstbestimmungsgesetz-anwalt-udo...