10.09.2022
Einrichtungsbezogene Impfpflicht muss ausgesetzt werden! Die Pflege hat genug zu tun!

Pflegeeinrichtungen werden zu unnötigen Booster-Abfragen genötigt!

Während die einrichtungsbezogene Impfpflicht in immer mehr Landkreisen außer Vollzug gesetzt wird, fordert der Bundesgesetzgeber alle Pflegeeinrichtungen auf, noch einmal aufwendig den aktuellen Impfstatus ihrer Beschäftigten zu melden.

Unnötige Abfrage ist reine Schikane
Wir FREIEN WÄHLER Frauen fordern deshalb die sofortige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sie ist weitgehend wirkungslos und wirkt wie ein Relikt aus einer anderen Zeit der Pandemiebekämpfung. Die jetzt anstehende nächste unnötige Abfrage ist reine Schikane.

Die Pflege hat genug zu tun!
Zum 1. Oktober 2022 sollen Pflegeeinrichtungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes den Gesundheitsämtern vor Ort melden, welche ihrer Beschäftigten bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Das bedeutet erneut einen hohen Abfrageaufwand innerhalb der Einrichtungen.

Alle saarländischen Landräte erklärten, die Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht weiter zu bearbeiten. In anderen Bundesländern gab es solche Mitteilungen schon im Frühjahr. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist damit vielerorts faktisch außer Vollzug.

NRW verzichtet auf die Booster-Abfrage
Der Gesetzgeber fordert trotzdem eine zeitraubende Abfrage nur für den Papierkorb. Die Impfpflicht, wenn sie nicht erneut ins Maßnahmenpaket aufgenommen wird, läuft ohnehin zum Jahresende aus. Der zu Grunde liegende § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Kerstin Haimerl-Kunze fordert die Bundesländer auf, von ihren Gestaltungsspielräumen Gebrauch zu machen. "NRW verzichtet schon auf die sinnlose Booster-Abfrage. Andere Länder folgen. Wir müssen die Einrichtungen vor diesem unnützen Aufwand schützen."