Aktuelles
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidaten im eigenen Wahlkreis. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht direkt in den Bundestag ein.
- Mit der Zweitstimme entscheidet man über die Sitzverteilung im Bundestag. Sie ist entscheidend für die Stärke der Parteien.
Damit eine Partei in den Bundestag einzieht, muss sie mindestens 5 % der Zweitstimmen erreichen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Die Grundmandatsklausel. Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, zählt ihr Zweitstimmenanteil trotzdem, selbst wenn sie unter der 5 %-Hürde liegt.