Aktuelles
Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, mit dem die Straftatbestände des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung umfassend reformiert werden sollen. Künftig sollen unter anderem auch Ausbeutungsformen im Zusammenhang mit Leihmutterschaft, Zwangsheirat und bestimmten Adoptionskonstellationen ausdrücklich erfasst sowie Strafrahmen verschärft werden. Zudem soll sich strafbar machen, wer wissentlich Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels oder der Ausbeutung in Anspruch nimmt.
Die FREIE WÄHLER Frauen Bayern begrüßen das klare Signal gegen Menschenhandel und jede Form der Ausbeutung von Frauen und Kindern.
Menschenhandel ist moderne Sklaverei. Frauen dürfen niemals zu einer Ware werden, Kinder niemals zum Objekt wirtschaftlicher Interessen. Deshalb unterstützen wir eine konsequente Strafverfolgung krimineller Netzwerke und einen wirksamen Schutz aller Betroffenen.
Besonders wichtig ist aus unserer Sicht die ausdrückliche Berücksichtigung von Ausbeutungsformen im Zusammenhang mit Leihmutterschaft. Wo Frauen aus finanzieller Not oder unter Druck ihren Körper für Dritte zur Verfügung stellen müssen, endet Selbstbestimmung und beginnt Ausbeutung. Die Menschenwürde darf nicht käuflich sein.
Ebenso braucht es konsequente Maßnahmen gegen Zwangsheirat, sexuelle Ausbeutung und organisierte Kriminalität. Gesetze allein reichen jedoch nicht aus. Entscheidend sind ausreichende Ermittlungsressourcen, spezialisierte Strafverfolgungsbehörden sowie ein flächendeckender Schutz und eine wirksame Unterstützung der Opfer.