Umdenken in der Prostitutionpolitik!
Im Jahr 2002 wurde das Prostitutionsgesetz verabschiedet. Seitdem ist Sex gegen Geld nicht mehr sittenwidrig, sondern ein gewöhnliches Rechtsgeschäft, das eine Leistung und eine Gegenleistung begründet. Die Betroffenen können Lohn einklagen und in Sozialkassen einzahlen. Ziel der Einführung des Prostitutionsgesetzes war es, zuvor bestehenden rechtlichen Benachteiligungen von Prostituierten entgegenzuwirken und ihre soziale Absicherung zu erleichtern. Allerdings hat die geltende Regelung in Deutschland zu Kritik geführt.
Eine neue Studie bezeichnet die Gesetzgebung als verfassungswidrig und argumentiert, dass sie gegen Grund- und Menschenrechte verstoße. Statt die Opfer zu schützen, sei die Stellung der Bordellbetreiber, der Sexindustrie und der Freier gestärkt worden. Die Studie fordert eine grundlegende Neufassung der Gesetzeslage.
In anderen Ländern wie Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Frankreich, Irland und Israel werden bereits alternative Ansätze zur Regulierung der Prostitution verfolgt. Der Fokus liegt auf Prävention und Ausstiegshilfen für Prostituierte und zielt darauf ab, die Nachfrage nach Sexkauf zu reduzieren.
Es ist dramatisch, wie hoch die Akzeptanz vieler Freier ist, körperliche und seelische Leiden der Frauen einfach hinzunehmen. Die meisten Frauen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen, tun dies unfreiwillig oder unter Zwang. Oft sind sie der deutschen Sprache nicht mächtig und kennen ihre Rechte nicht. Es ist dringend notwendig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um diese brutale Realität zu ändern.
Wir FREIE WÄHLER Frauen Bayern setzen uns in unserem Diskurs für den Schutz der Menschenwürde und die Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung ein (Instanbul-Konvention). Die größte Verletzung der Menschenwürde sehen wir FREIE WÄHLER Frauen Bayern vor allem in der Prostitution. Menschenrechte werden durch bezahlten Missbrauch in Form von Prostitution grundlegend verletzt und dadurch ein Hindernis für die Gleichstellung von Mann und Frau.
Wir fordern die Anlehnung des Nordischen Modells in Deutschland. Das Nordische Modell, das in Ländern wie Schweden, Norwegen und Island angewendet wird, verfolgt einen Ansatz, bei dem der Kauf von sexuellen Dienstleistungen strafbar ist, während Prostituierte nicht bestraft werden. Dieses Modell zielt darauf ab, die Nachfrage nach käuflichem Sex zu reduzieren und gleichzeitig Unterstützung für Ausstiegsmöglichkeiten anzubieten.
1. Entkriminalisierung, Schutz und Unterstützung für alle Personen in der Prostitution:
Entkriminalisierung der prostituierten Frauen und sicherstellen, dass Prostituierte, unabhängig von ihrem Geschlecht, geschützt und unterstützt werden.
2. Bekämpfung der Nachfrage durch effektive Strafverfolgung der Freier: Die aktuelle Gesetzeslage reicht nicht aus. Gemäß §232a Abs. 6 StGB machen sich Freier bereits strafbar, wenn sie eine Zwangsprostituierte zur sexuellen Benutzung kaufen. Es ist jedoch oft schwer zu unterscheiden, ob die Betroffenen freiwillig handeln oder unter Zwang stehen. Wir müssen die Strafverfolgung der Freier verbessern, um die Nachfrage nach Zwangsprostitution zu verringern.
3. Verbot jeglicher Profite Dritter aus der Prostitution und Bekämpfung organisierter Kriminalität: Wir fordern jegliche Profite Dritter aus der Prostitution zu verbieten. Organisierte Kriminalität, die zu Zwangsprostitution und Menschenhandel führt, muss zerschlagen werden.
4. Ausstiegshilfen, Schutz und Aufklärung: Wir brauchen flächendeckende Ausstiegshilfen für Prostituierte, um ihnen den Ausstieg aus der Prostitution zu ermöglichen.
Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit sind wichtig, um ein gesellschaftliches Umdenken zu erreichen. Antisexistische Erziehung und Prävention können dazu beitragen.
Quellennachweis:
Istanbul-Konvention | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de)
startseite (xn--bndnis-nordischesmodell-cpc.de)
Quellennachweis: FREIE WÄHLER Bundesvereinigung (Europawahlprogramme, Bundestagswahlprogramme)
„Gewalt gegen Frauen bekämpfen
Im Jahr 2011 hat die EU die Istanbul-Konventionen unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu ergreifen und deren Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zu unterstützen. Die Konvention ist ein rechtlich bindendes Instrument, das Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter vorsieht. Wir FREIE WÄHLER setzen uns für eine fortlaufende Überwachung, Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen ein. Insbesondere die finanzielle Ausstattung für Programme und Projekte in diesem Bereich muss ausgebaut werden.
Konsequent gegen Menschenhandel
Deutschland darf nicht länger wegschauen, wenn Menschen entführt und sexuell oder auf andere Weise ausgebeutet werden. Deshalb fordern wir härtere Strafen und gezielte Kontrollen gegen den illegalen Menschenhandel. Opfer derartiger Straftaten sollten staatlich finanzierte Ausstiegs- und Hilfsprogramme in Deutschland erhalten.