Wir FREIE WÄHLER Frauen Bayern fordern seit Oktober 2022 die Politik auf, sich dem frauenschädigendem Gesetzesvorhaben des „Selbstbestimmungsgesetzes“  entgegenzustellen.

Worum geht es?

Die aktuelle Bundesregierung, allen voran die FDP und die Grünen, planen ein Gesetz, welches sich „Selbstbestimmungsgesetz“ nennt. Dieses soll das derzeit gültige Transsexuellengesetzes (TSG) mit dessen u.a. Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht, ablösen. Eine solche Änderung bedeutete bisher, dass ein Verfahren stattfinden musste, bei dem neben einem Sachverständigen- Gutachten, auch andere spezifische Maßnahmen vorausgesetzt wurden. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass das TSG nicht nur reformiert werden soll - was ohne Diskussion notwendig wäre - sondern es ist eine komplette Abschaffung geplant. An dessen Stelle soll ein neues Gesetz treten, welches die Personenstandsänderung nicht nur Menschen gestattet, welche spezifische Maßnahmen nachweisen können, sondern ALLEN voraussetzungslos und ohne objektivierbare Kriterien eine solche Änderung erlaubt. Bisher liegt für diesen Gesetzentwurf ein Eckpunktepapier vor, dieses wurde am 30.06.22 vorgestellt. [1]

 

Das „Selbstbestimmungsgesetz“, müsste man korrekterweise mit der Bezeichnung „Selbstidentifikation“ oder in Kurzform „Self- ID“ gleichsetzten, denn genau dies ist der Kern um den es geht. JEDER Person ab dem 14. Lebensjahr soll es ermöglicht werden, durch eine einfache Vorsprache oder Erklärung beim Standesamt, den aktuellen Geschlechtseintrag zu verändern. D.h. es gilt nicht mehr die grundsätzliche Rechtskategorie „Geschlecht“ des biologischen Geschlechts (Sex), sondern es gilt die Selbstauskunft einer Person, eine bestimmte „Geschlechtsidentität“ (soziales Geschlecht = Gender) zu haben oder annehmen zu wollen.

 

Ein weiterer Inhalt des bisherigen Gesetzesentwurfs, sieht die Möglichkeit einer jährlichen Änderung dieses sozialen Geschlechts vor. Darüber hinaus soll die Ansprache der Person mit ihrem früheren Geschlechtseintrag, Pronomen oder Namen, eine Strafe nach sich ziehen. Momentan ist geplant solche  „Falschanprachen“ mit einem Bußgeld zu belegen.

 

Der Geschlechtseintrag (Gender) bei Kindern, darf laut dem Eckpunktepapier auf Wunsch der Eltern geändert werden. Bereits Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bekommen die Möglichkeit dies auch gegen den Willen ihrer Eltern, über ein Gerichtsurteil zu erwirken. Die aktuelle gesetzliche Forderung sieht dabei KEINE untersuchende oder sachlich- neutrale Begleitung dieser Minderjährigen vor.

  [1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/eckpunkte-fuer-das-selbstbestimmungsgesetz-vorgestellt-199378

 

Was bedeutet das?

Eine Konsequenz wäre, dass die Begriffe „Frau“ und „Mann“, welche auf der biologischen Zweigeschlechtlichkeit beruhen, bedeutungslos werden würden. Die frei wählbare „Geschlechtsidentität“ wäre Grundlage für Gesetzte und auch gesellschaftliche Bereiche (wie etwa Sauna, Sportumkleiden, etc.). Beispiele im Gesetz sind das Familien-, Sozial-, und Arbeitsrecht. D.h. Männer könnten fordern, z.B. im Rahmen einer Stellenbewerbung, als Frauen behandelt zu werden - wie bereits oben erwähnt darf dagegen kein Widerstand geleistet werden, denn dieser kann eine Strafe nach sich ziehen.

 

Was sind die möglichen Folgen?

Durch die aktuelle mediale Vielfalt und gerade social Media - wächst die Unsicherheit der Kinder und Jugendlichen hinsichtlich ihrer geschlechtlichen Identität. Die Anzahl derer, welche ihr Geschlecht gerne ändern würden, steigt auf Grund der Leistungsgesellschaft und der Benachteiligung der weiblichen Geschlechterrolle, gerade bei Mädchen enorm. Mit der Self- ID Regelung wird auch die Möglichkeit von medizinischen Maßnahmen eröffnet. Dazu gehören neben hormonellen Eingriffen, wie der Testosterongabe oder die medial angepriesene Gabe von Pubertätsblockern, auch nicht reversible operative Eingriffe. Gängige Maßnahmen sind diesbezüglich Brustamputationen, Entfernung der Eierstöcke und zum Teil der Gebärmutter, sowie Genital Ops. Dass solche Maßnahmen keine Antwort für psychische Unsicherheiten in Bezug auf die eigene Geschlechterrolle und das Gefühl von Dazugehörigkeit sind, sollte klar sein. Doch machen sie aus manchen verzweifelten physisch gesunden Frauen, ggf. Patientinnen mit lebenslangen irreversiblen Schäden. Re-transistionen sind mit erneuten psychischen und physischen Belastungen verbunden und können auch oft nicht völlig rückgängig gemacht werden. Die eben erwähnten Eingriffe an Minderjährigen (ab 14 Jahren) werden durch das Gesetz erlaubt.

 

Frauen und Mädchen welche unter psychischem Druck leiden, weil sie mit ihrer Individualität und Sexualität (ggf. Homosexualität) nicht in die „Norm“ passen, haben kein Problem mit ihrem Körper. Was sich gesellschaftlich ändern muss, ist die krankmachende Schönheitsindustrie und ihren durch mediale Fokussierung aufbereiteten Konformitätsdruck. Dazu kommt eine Pharmaindustrie, welche durch gezielte Vermarkungskonzepte diesen Druck gezielt fördert. Dies alles treibt zunehmend mehr junge Frauen in Depressionen, Angst- sowie Essstörungen. Zu einseitig ausgerichtete Ärzte und Ärztinnen, sowie Beratungsstellen, suchen vermehrt die Erklärung in einer „Identifikationskrise“ und bieten „Trans“ oder „nonbinary“ als Lösungen an.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Sicherheit von Frauen. Wenn Männer per Vorsprache bestimmen können, dass sie laut Gesetz ebenfalls als Frauen gelten, verlieren die geltenden Frauenrechte an Wirkung. Dazu gehören u.a. die Privatsphäre (in z.B. Umkleiden), die Sicherheit (in Frauenschutzräumen) und die lang erkämpfte Gleichstellung. JEDER Mann, der angibt sich als Frau zu fühlen, bekäme laut Gesetz zu den bereits genannten Aspekten, auch die Möglichkeit sich auf politische Frauenlistenplätze zu bewerben und erhielte die Möglichkeit zur Teilhabe an Frauenförder- und Gleichstellungsmaßnahmen. Er hätte das Recht zur Aufnahme als Frau unter Frauen! Biologische Frauen wären gezwungen dies zu akzeptieren. Sie verlieren durch die im geplanten Gesetz vorgesehen Sanktionen das Recht, biologische Männer aus geschützten, autonomen, politischen, kulturellen oder sozialen Frauenräumen zu verweisen.

 

Es existieren bereits internationale Erfahrungen aus Ländern, wo das Konzept der „Geschlechtsidentität“ eingeführt wurde. Einige Beispiele hierfür:

 

    • Mädchen und Frauen (aber auch Jungs und Männer) können sich nicht frei von Sorge vor ggf. Blicken von Männern, umziehen oder duschen. Beim Sport, im Spa, im Schwimmbad. Dies bedeutet ein umdenken in Schulen, Sportvereinen, Jugendherbergen, Schullandheimen, etc., da Räume nicht mehr generell nach dem biologischen Geschlecht getrennt werden können.
    • Bereits mehrfach medial berichtet wurde von Sexualstrafttätern, welche sich per Angabe ihrer Geschlechteridentität (welche man jährlich wechseln darf), in Frauengefängnisse verlegen lassen. Dies führte schon zu erneuten Sexualstraftaten.
    • In Frauenhäusern müssen neue Regelungen getroffen werden, da auch gefühlte Frauen (also Männer) sich den Zutritt zu diesen verschaffen dürfen.
    • Die Entscheidungsfreiheit, wann ich als Mädchen oder Frau mit Jungs oder Männern in Kontakt treten möchte, wird nicht nur eingeschränkt, sondern ausser Kraft gesetzt.
    • „Gefühlte“ Frauen treten, wie zuletzt in den USA passiert, im Sport gegen Frauen an, gewinnen Titel, brechen Frauenrekorde und gefährden durch die unterschiedlichen Kräfteverhältnisse die Gesundheit ihrer Mitsportler.
    • Homosexuelle Frauen, lesbische Frauen, werden genötigt - auch Männer in ihre „Schutzräume“  Zutritt zu gewähren. Männer welche sich als Frau fühlen werden somit potentielle Sexualpartner oder Mitglieder lesbischer Netzwerke.
    • Durch die Möglichkeit der jährlichen Identitätswechsels wird ebenso die Strafverfolgung erschwert.
    • Die Zahlen und Daten in der Gleichstellungspolitik, in Wirtschaft und Kultur werden verwässert und es ist nicht mehr eindeutig bestimmbar, wie groß die zu fördernde Gruppe der Frauen ist.
    • Statistiken werden verzerrt, was Auswirkungen auf z.B. die Forschung in der geschlechterspezifischen Medizin haben kann. Aber auch bei der Bezahlung oder sogar in Gewalt- und Kriminalstatistischen Auswertungen werden die Zahlen verfälscht.

 

Deshalb fordern WIR!

1. Das biologische Geschlecht, Mann oder Frau, MUSS als rechtliche Kategorie erhalten bleiben! Der Geschlechtsbegriff (m/w/d) darf weder im Grundgesetz, noch in anderen Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften durch das Konzept der „Self ID“ ersetzt oder ergänzt werden!

2. Beratungsstellen, Mediziner und Medizinerinnen, sowie sonstiges Fachpersonal, müssen das Recht und die Pflicht haben, Minderjährige und Jugendliche sachlich neutral zu begleiten und allumfassende Möglichkeiten anzubieten!

3. Das Frauen auch weiterhin Männer - ungeachtet ihrer Selbstidentifikation als Frau- als Männer bezeichnen dürfen, ohne dass dies als Ordnungswidrigkeit oder Hassrede geahndet wird!

4. Die Frauen- und Gleichstellungspolitik darf nicht verwässert werden durch einen objektiven Geschlechterbegriff. Frauenquotenplätze nur für biologische Frauen! Aussagekräftige Statistiken nur über das biologische Geschlecht!

5. Frauen haben das RECHT auf Privatsphäre! Männer dürfen aus Lesben- und Frauenräumen, sowie Schutzräumen für Frauen verwiesen werden! Die Versammlungsfreiheit von Frauen unter Frauen muss garantiert werden!

6. Es gilt eine öffentliche Debatte zu führen und die Offenlegung aller politischer Vorhaben!, deren Auswirkungen und welchen Einfluss diese auf die Rechte von Frauen und Mädchen haben! Wir fordern eine seriöse und unabhängige Rechtsfolgeneinschätzung bezüglich der Benachteiligung und möglichen Gefährdung von Frauen und Mädchen!

 

 

Wir FREIE WÄHLER Frauen Bayern appellieren an die Bundesregierung und alle ParlamentarierInnen, Mädchen und Frauen zu schützen, für die Rechte von Mädchen Frauen einzustehen und daher das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ abzulehnen.